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AAllgemeine Hinweise
Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen
Ermäßigung
Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger erhalten gegen Vorlage eines gültigen Nachweises
vor Kursbeginn auf Antrag 25 % Ermäßigung, sofern diese nicht von vornherein ausge-
schlossen ist.
Erstattungen
1. Wird ein Kurs von der VHS abgesagt, werden die bereits eingegangenen Entgelte erstattet.
2. Ist ein Kursteilnehmer aus zwingenden Gründen (z.B. längere ununterbrochene Krankheit,
Wohnungswechsel) am Kursbeginn verhindert, kann ihm auf schriftlichen Antrag das
Entgelt anteilig erstattet werden.
Ausstellen von Bescheinigungen
Für das Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung ist ein Verwaltungsentgelt von 1,50 € zu
entrichten.
Mitgliedschaft
Der Mitgliedsbeitrag bei der VHS (Anmeldeformular im Heft) beträgt p.a. für
Einzelpersonen 6,00 €
Ehepaare 8,00 €
Mindesthörerzahl / Sonderregelung
1. Kurse/Arbeitskreise finden in der Regel nur mit einer Mindestteilnehmerzahl von 8 Per-
sonen statt. Bei PC-Kursen gelten Sonderregelungen.
2. In Ausnahmefällen kann ein Kursus auch bei geringerer Teilnehmerzahl – jedoch nicht
unter 6 Personen – stattfinden, wenn die Teilnehmer/innen im Umlageverfahren Entgelte
entrichten, die dem Aufkommen von 8 Personen entsprechen.
3. Bei nachträglichem Eintritt in einen laufenden Kursus kann das Entgelt auf Antrag für den
Teil des noch laufenden Semesterabschnitts entrichtet werden.
Haftung
Für die Teilnehmer/innen der VHS besteht Unfall- und Sachdeckungsschutz nur ent-
sprechend der Satzung der schadensregulierenden Stelle. Kleidungsstücke und
Wertgegenstände bitten wir selbst zu beaufsichtigen.
Eine kleine Bitte!
Bedenken Sie bitte, dass die VHS in den Veranstaltungsräumen nur zu Gast ist. Aus
diesem Grunde müssen alle die dort geltenden Bestimmungen beachten. Das gilt
insbesondere für das Rauchen, das in allen öffentlichen Gebäuden und
Unterrichtsräumen nicht gestattet ist. Alle Einrichtungsgegenstände müssen beson-
ders schonend behandelt werden.
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